Beamte auf Widerruf
Referendarinnen, Referendare und Beamtenanwärter mit Beihilfeanspruch nach Bundes- oder Landesrecht. Seit 2019 in die Öffnungsaktion einbezogen.
Beratung für Beamtinnen, Beamte und Angehörige
Gehört der Antragsteller zum teilnahmeberechtigten Personenkreis und werden die Fristen eingehalten, wird er zu erleichterten Bedingungen in eine beihilfekonforme Krankheitsvollversicherung aufgenommen.
Quelle: PKV-Verband, Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte (Stand Januar 2026) · Alle Fakten mit Quellen: Öffnungsaktion auf einen Blick
Die Öffnungsaktion ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der teilnehmenden privaten Krankenversicherer. Sie richtet sich an Beamtinnen und Beamte mit Anspruch auf Beihilfe. Teilnahmeberechtigt sind laut PKV-Verband insbesondere:
Referendarinnen, Referendare und Beamtenanwärter mit Beihilfeanspruch nach Bundes- oder Landesrecht. Seit 2019 in die Öffnungsaktion einbezogen.
Beamte auf Probe, auf Zeit oder Lebenszeit (ohne vorausgegangenes Probeverhältnis), Richter, Kirchenbeamte und weitere Gruppen mit Beihilfeanspruch.
Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder, die erstmals bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig und grundsätzlich nicht GKV-pflichtversichert sind.
Beamte, Richter und Versorgungsempfänger mit Beihilfeanspruch, die bereits am 31.12.2004 im Dienstverhältnis standen und heute freiwillig gesetzlich versichert sind.
Heilfürsorgeberechtigte (z. B. Polizei, Feuerwehr) sowie Zeit- und Berufssoldaten können die Öffnungsaktion für eine Anwartschaftsversicherung nutzen. Ausgeschlossen sind unter anderem Personen mit bestehender oder früherer privater Vollversicherung (mit Ausnahmen), Beschäftigte mit Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss sowie Personen, die die pauschale Beihilfe gewählt haben. Maßgeblich sind die Bedingungen des PKV-Verbands.
Die Öffnungsaktion garantiert die Aufnahme – nicht die Wahl des passenden Tarifs. Die Entscheidung wirkt in der Regel über Jahrzehnte.
Kostenpflichtige Beratung
Sie erhalten eine strukturierte, nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage für Ihre private Krankenversicherung – zum Festpreis von 1.071 € pro Person inklusive 19 % Umsatzsteuer (900 € netto). Keine Stundenabrechnung, keine Überraschungen.
Prüfung Ihres Status, des Fristbeginns und möglicher Ausschlussgründe anhand Ihrer Unterlagen.
Bemessungssätze von Bund oder Land, Wahlleistungen und Leistungslücken, die versichert werden müssen.
Vergleich beihilfekonformer Tarife der teilnehmenden Versicherer nach Leistung, Beitragsentwicklung und Bedingungen.
Strukturierte Vorbereitung der Gesundheitsfragen, damit der Antrag vollständig und belastbar ist.
Einbeziehung von Ehe- und Lebenspartnern sowie Kindern einschließlich der jeweils geltenden Fristen.
Schriftliche Empfehlung und Begleitung des verbindlichen Erstantrags bis zur Policierung.
Beratungspaket
1.071 € pro Person
inkl. 19 % USt · 900 € netto zzgl. 171 € USt
Alle sechs Leistungsbausteine von der Prüfung der Berechtigung bis zur Begleitung des Erstantrags.
Beratung anfragenZusatzmodul
297,50 € pro Anfrage
inkl. 19 % USt · 250 € netto zzgl. 47,50 € USt
Ergänzende Berechnung, wie sich Ihre Krankenversicherungssituation im Ruhestand darstellt – als zusätzliche Grundlage für die Tarifentscheidung.
Mit Zusatzmodul anfragen| Personen | Beratungspaket | mit Zusatzmodul Pensionsalter |
|---|---|---|
| 1 Person | 1.071,00 € (900 € netto) | 1.368,50 € (1.150 € netto) |
| 2 Personen | 2.142,00 € (1.800 € netto) | 2.439,50 € (2.050 € netto) |
| 3 Personen | 3.213,00 € (2.700 € netto) | 3.510,50 € (2.950 € netto) |
| 4 Personen | 4.284,00 € (3.600 € netto) | 4.581,50 € (3.850 € netto) |
Das Zusatzmodul wird einmal pro Anfrage berechnet, unabhängig von der Anzahl der Personen.
Sie schildern kurz Ihre Situation und das Datum Ihrer Verbeamtung.
Sie erhalten eine schriftliche Auftragsbestätigung mit Leistungsumfang und Festpreis.
Prüfung der Unterlagen, Beihilfe-Analyse und Tarifvergleich teilnehmender Versicherer.
Wir vergleichen pro Beratungsgespräch mit Ihnen drei Tarife. Insgesamt nehmen 16 Versicherer an der Öffnungsaktion teil. So bekommen Sie einen vollen Marktüberblick.
Schriftliche Empfehlung und Begleitung des Erstantrags innerhalb der Frist.
Unsere Mandanten
Ich hatte Beratungsbedarf zur Privaten Krankenversicherung wegen Wechsel Bisex-Tarif zu Unisex-Tarif. Die Beratung von Frau Riehl-Müller war extrem kompetent, auf meine Fragen fokusiert und darüber hinaus mit hilfreichen Handlungsempfehlungen. Wäre ich so immer beraten gewesen, wären manche Probleme vermeidbar gewesen. Ich kann nur dringend raten, frühzeitig deren Beratung in Anspruch zu nehmen. Sehr zu empfehlen!
Das Team der RWM-Group hat mich höchst professionell im Bereich der PKV und GKV beraten. Nach langer Zeit durfte ich endlich mit kompetenten Fachleuten zum o.g. Thema sprechen. Sehr hilfreich waren weitere Empfehlungen von […]. Großen Dank hierfür. Klare fünf Sterne für Kompetenz, Freundlichkeit und Einfühlungsvermögen!
Ich hatte ein kompetentes und ausführliches Gespräch zu meiner privaten Krankenversicherung. Kann RVM absolut Weiterempfehlen.
Sehr seriös, erfahren und freundlich. Falls ich meine PKV im Rentenalter nicht mehr bezahlen kann, habe ich dafür noch keine lebenswerte Lösung gefunden. Außer zu kündigen. Werde mich auf jeden Fall bei weiteren Fragen / Problemen wieder an […] wenden. Danke und Grüße!
Warum gehen nur 5 Sterne? Die Beratung, der Service, die Geduld und Fachkompetenz von Herrn Müller haben auf jeden Fall mehr verdient. Wer einen absoluten Fachmann und Profi sucht, ist hier genau richtig.
Fachliche Kompetenz, Kundenorientiertheit und Transparenz auf höchstem Niveau.
Herr Müller hat mich, auf meine schriftliche Anfrage hin, umgehend angerufen und mir mit seinem fachlichen Rat, sehr kompetent und ebenso freundlich zur Seite gestanden. Ich würde, bei Bedarf, jeder Zeit wieder auf ihn zurück kommen, vielen Dank!
Top Beratung von Christian Müller!! Ich habe über Facebook Kontakt mit ihm aufgenommen und um ein Gespräch gebeten. Herr Müller hat innerhalb Minuten geantwortet und wir haben einen Telefontermin für die Mittagszeit ausgemacht. Kurz, knackig, kompetent und ein gutes Bauchgefühl sind übrig geblieben.
Um berechtigte Ansprüche bei Schadenfällen für unsere Mandanten durchzusetzen hatten wir bisher mehrfach die RWM Group um Unterstützung mit ins Boot geholt. Vom ersten Telefonat zur Klärung der Sachlage bis hin zur Durchsetzung aller Ansprüche, eine perfekte Kommunikation zwischen der RWM, dem Makler aber auch der betroffenen Mandanten. Heiße Luft wird hier nicht verkauft, dafür eine erstklassige Beratung und Leistung.
Bewertungen der RWM Group aus verschiedenen Beratungsfeldern, wörtlich übernommen von ProvenExpert, Google und bupartner.de; Beraternamen sind in einzelnen PKV-Bewertungen durch […] ausgelassen. Gesamtbewertung laut ProvenExpert, Stand Oktober 2026.
Maßgeblich ist der Eingang des Antrags beim Versicherer, nicht der Versicherungsbeginn. Die Frist für Angehörige geht nicht über die Frist des Beamten selbst hinaus. Die Übersicht ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.
| Personengruppe | Frist | Quelle |
|---|---|---|
| Beamte auf Widerruf und Beamtenanfänger | 6 Monate nach der erstmaligen Verbeamtung; Fristbeginn ist der Beginn des Beamtenverhältnisses | PKV-Verband, Broschüre 01/2026 |
| Angehörige von Beamten auf Widerruf | 6 Monate ab erstmaliger Berücksichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe | PKV-Verband, Broschüre 01/2026 |
| Angehörige von Beamtenanfängern und Beamten, auch bei Eheschließung | 6 Monate ab erstmaliger Berücksichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe bzw. ab Erlöschen der GKV-Versicherungspflicht, wenn diese später endet | PKV-Verband, Broschüre 01/2026 |
| Neugeborene | 6 Monate ab Geburt | PKV-Verband, Broschüre 01/2026 |
| Angehörige, die noch in der GKV pflichtversichert sind | 6 Monate nach Ende der Versicherungspflicht | PKV-Verband, Broschüre 01/2026 |
| Freiwillig gesetzlich versicherte Beamte | jederzeit, keine Frist | PKV-Verband, Broschüre 01/2026 |
| Angehörige freiwillig gesetzlich versicherter Beamter | 1 Jahr nach Wechsel des Beihilfeberechtigten in die PKV beim selben Versicherer | PKV-Verband, Broschüre 01/2026 |
| Heilfürsorgeberechtigte, Zeit- und Berufssoldaten (nur Anwartschaft) | 6 Monate ab Begründung des Anspruchs auf Heilfürsorge bzw. truppenärztliche Versorgung | PKV-Verband, Broschüre 01/2026 |
Beispiel: Beginn des Beamtenverhältnisses am 1. Februar – der Antrag sollte deutlich vor dem 1. August beim Versicherer eingegangen sein. Planen Sie Vorlauf für Tarifauswahl und Gesundheitsangaben ein. Weitere Antworten: Fragen zu Fristen und Antrag.
Ja. Der PKV-Verband spricht von der „Öffnungsaktion“; vielen ist sie unter dem Begriff „Öffnungsklausel“ bekannt (PKV-Verband).
Nein. Die Öffnungsaktion ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der beteiligten Unternehmen. Wird der Erstantrag bei einem nicht teilnehmenden Versicherer gestellt, kann er laut PKV-Verband nochmals bei einem teilnehmenden Versicherer gestellt werden. Alle 16 teilnehmenden Unternehmen finden Sie in unserer Übersicht der Versicherer.
Nein. Sie umfasst die beihilfekonforme Restkostenversicherung. Ergänzungstarife, etwa für zusätzliche Wahlleistungen oder Heilpraktiker, können unabhängig davon abgeschlossen werden – dann mit regulärer Risikoprüfung.
Ja. Die Gesundheitsfragen sind vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Wer einen Versicherer wegen Rücktritts oder Anfechtung aufgrund verletzter Anzeigepflicht verlassen musste, hat keinen Anspruch auf Aufnahme über die Öffnungsaktion.
Die Beratung ist eine eigenständige, kostenpflichtige Leistung. Der Festpreis beträgt 1.071 € pro Person inklusive 19 % Umsatzsteuer (900 € netto) und deckt das Beratungspaket vollständig ab – unabhängig vom Zeitaufwand. Das Zusatzmodul „Berechnung der Situation im Pensionsalter“ kostet einmalig 297,50 € pro Anfrage inklusive 19 % Umsatzsteuer (250 € netto).
Möglichst früh nach Erhalt der Ernennungsurkunde. Analyse, Tarifvergleich und Vorbereitung der Gesundheitsangaben brauchen Zeit, und der Antrag muss innerhalb der Frist beim Versicherer eingehen.
Schildern Sie kurz Ihre Situation. Festpreis: 1.071 € pro Person, Zusatzmodul Pensionsalter: 297,50 € pro Anfrage – jeweils inklusive 19 % Umsatzsteuer.
Der Button öffnet Ihr E-Mail-Programm mit einer vorbereiteten Nachricht an kanzlei@rwmgroup.de. Bitte ergänzen Sie dort:
Preis: 1.071 € pro Person inkl. 19 % USt, Zusatzmodul 297,50 € pro Anfrage inkl. 19 % USt. Den verbindlichen Gesamtpreis bestätigen wir schriftlich vor Beginn der Beratung.
Mit dem Absenden der E-Mail willigen Sie ein, dass wir Ihre Angaben zur Bearbeitung der Anfrage verwenden (Datenschutzerklärung). Bitte senden Sie Gesundheitsangaben und Unterlagen noch nicht mit der ersten Nachricht. Die Website selbst überträgt und speichert keine Daten. Öffnet sich kein E-Mail-Programm, schreiben Sie direkt an kanzlei@rwmgroup.de oder rufen Sie an: +49 561 98 62 630.