Häufige Fragen · Stand Januar 2026

PKV-Öffnungsaktion für Beamte: Fakten, Beihilfestellen und Versicherer

Kurzantwort

Die PKV-Öffnungsaktion für Beamte auf einen Blick

Die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherung ermöglicht Beamtinnen und Beamten sowie ihren Angehörigen den Zugang zu einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung – ohne Ablehnung wegen Vorerkrankungen, ohne Leistungsausschlüsse und mit einem Risikozuschlag von höchstens 30 Prozent. Beamte auf Widerruf und Beamtenanfänger müssen den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung stellen. Stand der Angaben: Januar 2026 (Broschüre des Verbands der Privaten Krankenversicherung).

Fakten zur PKV-Öffnungsaktion für Beamte (Stand: Januar 2026)
FrageAntwortQuelle
Was ist die Öffnungsaktion?Freiwillige Selbstverpflichtung der teilnehmenden privaten Krankenversicherer, Beamte und ihre Angehörigen zu erleichterten Bedingungen in eine beihilfekonforme Krankheitskostenvollversicherung aufzunehmen. Umgangssprachlich auch „Öffnungsklausel“.PKV-Verband, Broschüre 01/2026
Wer kann teilnehmen?Beamte auf Widerruf, Beamtenanfänger (z. B. Beamte auf Probe, Richter, Kirchenbeamte mit Beihilfeanspruch), freiwillig gesetzlich versicherte Beamte, die bereits am 31.12.2004 im Dienstverhältnis standen, sowie erstmals beihilfeberechtigt berücksichtigungsfähige Angehörige.PKV-Verband, Broschüre 01/2026
VoraussetzungErstmaliger Abschluss einer privaten Krankheitskostenvollversicherung. Wer bereits privat vollversichert ist, kann nicht teilnehmen.PKV-Verband, Broschüre 01/2026
Frist für Beamte auf Widerruf und Beamtenanfänger6 Monate nach der erstmaligen Verbeamtung. Maßgeblich ist der Eingang des Antrags beim Versicherer, nicht der Versicherungsbeginn.PKV-Verband, Broschüre 01/2026
Frist für freiwillig GKV-versicherte BeamteJederzeit – keine Antragsfrist.PKV-Verband, Broschüre 01/2026
Frist für Neugeborene6 Monate ab Geburt.PKV-Verband, Broschüre 01/2026
Heilfürsorge, Zeit- und BerufssoldatenNur Anwartschaftsversicherung, Antrag innerhalb von 6 Monaten ab Anspruch auf Heilfürsorge bzw. truppenärztliche Versorgung.PKV-Verband, Broschüre 01/2026
Ablehnung wegen Vorerkrankungen?Nein. Niemand wird aus Risikogründen abgelehnt; Leistungsausschlüsse werden nicht vorgenommen.PKV-Verband, Broschüre 01/2026
RisikozuschlagHöchstens 30 % des tariflichen Beitrags (Obergrenze, kein fester Wert).PKV-Verband, Broschüre 01/2026
Versicherter UmfangBeihilfekonforme Restkostenversicherung. Beihilfeergänzungstarife sind nicht Teil der Öffnungsaktion.PKV-Verband, Broschüre 01/2026
Bedeutung des ErstantragsDie erleichterten Bedingungen muss nur der Versicherer gewähren, bei dem der verbindliche Erstantrag gestellt wurde.PKV-Verband, Broschüre 01/2026
PflegepflichtversicherungBei Aufnahme über die Öffnungsaktion kein gesundheitsabhängiger Risikozuschlag.PKV-Verband, Broschüre 01/2026
Teilnehmende Versicherer16 Unternehmen (Stand Januar 2026), davon 2 mit Einschränkungen – siehe Tabelle unten.PKV-Verband, Broschüre 01/2026

Die Tabelle gibt die Bedingungen des PKV-Verbands zusammengefasst wieder und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall. Wie wir Sie dabei unterstützen, lesen Sie unter Festpreis-Beratung zur Tarifauswahl.

Beihilfestellen von Bund und Ländern

Die private Krankenversicherung von Beamten ergänzt die Beihilfe des Dienstherrn. Welche Stelle zuständig ist und welche Beihilfeverordnung gilt, richtet sich nach dem Dienstherrn, nicht nach dem Wohnort.

Bund

Länder

Für Kommunal-, Kirchen- und Körperschaftsbeamte können andere Stellen zuständig sein, etwa Versorgungskassen. Die Personalstelle Ihres Dienstherrn nennt die zuständige Beihilfestelle.

Versicherer, die an der Öffnungsaktion teilnehmen

Laut PKV-Verband beteiligen sich 16 Unternehmen ganz oder teilweise an den Öffnungsaktionen für Beamte und deren Angehörige. Die Reihenfolge ist alphabetisch und stellt keine Bewertung dar.

Welcher Tarif zu Ihrer Beihilfe passt, hängt von Dienstherr, Bemessungssatz und Leistungswünschen ab. Da nur der verbindliche Erstantrag zählt, lohnt sich der Vergleich vor dem Antrag – unsere Festpreis-Beratung übernimmt ihn für Sie.

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Öffnungsaktion und Voraussetzungen

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Fristen und Antrag

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Tarifauswahl und Leistungen

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Festpreis-Beratung und Ablauf

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Situation im Pensionsalter

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